Soziotherapie nach § 37a SGB V

Was ist Soziotherapie?

Eine ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen, die wegen einer schweren psychischen Erkrankung Behandlung nicht allein in Anspruch nehmen können.

Kurz erklärt

Begleitung, die dort ansetzt, wo es hakt

Viele Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung wissen, dass ihnen Behandlung helfen würde – und schaffen es trotzdem nicht zum Termin. Nicht aus Gleichgültigkeit, sondern weil Antrieb, Konzentration oder Vertrauen fehlen.

Soziotherapie setzt genau hier an. Sie motiviert, strukturiert und koordiniert: Ich helfe Ihnen, ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen wahrzunehmen, und arbeite mit Ihnen daran, Ihren Alltag wieder selbstständiger zu gestalten.

Damit sollen Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt werden – oder überhaupt erst möglich werden, dass eine ambulante Behandlung trägt.

Ziele

Woran wir gemeinsam arbeiten

  • Behandlung wahrnehmenTermine bei Ärzt:innen, Therapie, Ergotherapie oder Tagesklinik zuverlässig erreichen.
  • Krisen früher erkennenFrühwarnzeichen kennen und einen Plan haben, was dann zu tun ist.
  • Struktur im AlltagTagesablauf, Termine, Post und Finanzen wieder überschaubar machen.
  • Kontakte und NetzwerkFamilie, Freund:innen, Arbeitgeber und Hilfesysteme sinnvoll einbinden.
  • Klinik vermeidenStationäre Aufenthalte möglichst verhindern oder verkürzen.

Konkret

Was in den Terminen passiert

Jede Begleitung ist anders. Typische Inhalte sind:

  • Gemeinsames Erstellen des Betreuungsplans
  • Begleitung zu Arztterminen, Behörden und Beratungsstellen
  • Unterstützung bei Anträgen, Formularen und Fristen
  • Einüben einer tragfähigen Tagesstruktur
  • Training von Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer
  • Hilfe bei Konflikten in Familie, Wohnung oder Arbeit
  • Krankheitsverständnis und Früherkennung von Krisen
  • Vermittlung zu weiteren Hilfen, z. B. Ergotherapie oder Eingliederungshilfe
  • Kontakt zur Klinik bei einem stationären Aufenthalt
  • Abstimmung mit der verordnenden Praxis

Voraussetzungen

Wann Soziotherapie verordnet werden kann

Die Soziotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nennt vor allem diese Situationen:

  • Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis
  • Schwere depressive Episoden mit psychotischen Symptomen
  • Andere schwere psychische Erkrankungen, wenn die Fähigkeiten im Alltag deutlich eingeschränkt sind – etwa beim Planen und Strukturieren oder beim Wahrnehmen von Terminen
  • Sie sind in der Lage, Therapieziele mitzutragen und mitzuarbeiten (das klären wir in den Probestunden)

Verordnen dürfen u. a. Fachärzt:innen für Psychiatrie, Nervenheilkunde und Psychosomatik, Psychotherapeut:innen mit entsprechender Genehmigung sowie psychiatrische Institutsambulanzen. Ihre Hausarztpraxis kann Sie dorthin überweisen.

Kosten

Was Sie das kostet

Die Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse, sobald sie die Verordnung genehmigt hat. Die bis zu fünf Probestunden brauchen keine vorherige Genehmigung.

Volljährige Versicherte leisten eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten je Behandlungstag – mindestens 5 €, höchstens 10 €. Wer die persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen.

Privat Versicherte fragen bitte bei ihrer Versicherung nach, ob und in welchem Umfang Soziotherapie erstattet wird.

Häufige Fragen

Was oft gefragt wird

Ist Soziotherapie dasselbe wie Psychotherapie?

Nein. Psychotherapie arbeitet vor allem im Gespräch an inneren Prozessen. Soziotherapie ist praktischer: Sie hilft, Behandlung überhaupt wahrzunehmen und den Alltag zu bewältigen. Beides kann sich gut ergänzen.

Wie lange dauert eine Soziotherapie?

Insgesamt stehen bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren zur Verfügung. Wie viel davon gebraucht wird, hängt von Ihren Zielen ab. Die Stunden werden in Abschnitten verordnet und regelmäßig gemeinsam überprüft.

Kann ich mich als Angehörige:r melden?

Ja. Oft sind es Angehörige, die den ersten Kontakt herstellen. Die Soziotherapie selbst setzt aber voraus, dass die betroffene Person einverstanden ist und mitmacht.

Finden die Termine nur in der Praxis statt?

Nein. Ein Teil der Arbeit findet dort statt, wo es nötig ist – zum Beispiel bei Ihnen zu Hause, auf dem Weg zum Arzt oder beim Amt.

Was passiert mit meinen Daten?

Alles, was Sie mir anvertrauen, unterliegt der Schweigepflicht. Mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt stimme ich mich nur im Rahmen der Behandlung und mit Ihrem Einverständnis ab.

Ich habe keine Verordnung – was nun?

Rufen Sie trotzdem an. Ich erkläre Ihnen, wer in Ihrer Situation verordnen kann und was Sie zum Termin mitnehmen sollten.

Kontakt

Ein Anruf genügt, um den ersten Schritt zu machen.

0163 670 7918

Wenn ich gerade in einem Termin bin, rufe ich zurück. Sie können mir auch eine E-Mail schreiben – Angehörige und Praxen sind ebenso willkommen.

Anrufen E-Mail